#KreisDürenBleibt

Abstimmungsheft zum Bürgerentscheid

Das Abstimmungsheft enthält Informationen rund um die Umbenennung des Kreises Düren

Soll der Name des Landkreises „Kreis Düren“ beibehalten werden?


JA!

In den letzten 50 Jahren ist im Kreis so viel geleistet und erreicht worden. Wir schaffen es auch ohne Umbenennung des Kreises im Strukturwandel voranzukommen. Die geplante Umbenennung des Kreises führt zu keiner besseren Identifikation aller Bürger mit dem Landkreis.

Etablierten Namen erhalten

Der Name „Kreis Düren“ ist seit zwei Ge­nerationen etabliert. Nach einer Änderung müsste der neue Name mit erheblichem Auf­wand bekannt gemacht werden. Ange­sichts drängender Probleme im Struktur­wandel ist das nicht akzeptabel. Wir soll­ten unsere Energie auf wirklich wichtige Themen kon­zentrieren.

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Identifikation mit dem Kreisnamen

54% der Bürger des Kreises Düren woh­nen weder in Jülich noch in Düren. Der Name „Rur­kreis Düren-Jü­lich“ ignoriert die 13 anderen Städte und Gemeinden, die eben­falls für den Kreis wichtig sind, und berück­sichtigt auch nicht die Eifel, die Börde und die anderen Flüsse.

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Verwechslungsgefahr

So sehr wir im Kreis Düren die Rur ohne „h“ lieben. Überregional ist der Fluss weni­ger bekannt als die Ruhr mit „h“. Das würde dazu führen, dass man unseren Landkreis im Ruhrgebiet sieht.

Geldverschwendung

Das aktuelle Erscheinungsbild des Kreises Düren mit Logo, Schriftzug und Marken­schutz stammt aus dem Jahr 2021 und hat 37.000 € gekostet. Erneute Änderungen verursachen unnötige Ausgaben.

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Neuer Name ohne Mehrwert

Dass der neue Name zu einer größeren Be­kanntheit des Kreises Düren führt, ist eine Vermutung. Eine unabhängige Abwä­gung der Vor- und Nachteile durch Werbe­spezia­listen ist nicht erfolgt. Einen Plan zur Steigerung der Bekanntheit gibt es nicht.

Wesentliche Dinge angehen

Die Umbenennung lenkt davon ab, dass der Strukturwandel dringend ein wissen­schaftlich fundiertes Handlungskonzept für den ganzen Kreis Düren erfordert, um alle Städte und Gemeinden fit für die Zukunft zu machen.

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Das Abstimmungsheft wird Ende Juli 2022 bereit gestellt. Das ist die Grundlage hierfür:

Satzung vom 01.04.2022 zur Durchführung von Bürgerentscheiden im Kreis Düren

§ 6 Abstimmungsheft (Abstimmungsinformation)

Abs (4):
Es werden maximal bis zu 5.000 Exemplare an Abstimmungsheften erstellt. Auf persönliche, telefonische oder schriftliche Anforderung werden Abstimmungsberechtigten bis zu maximal 10 Abstimmungshefte ausgehändigt bzw. zugesandt. Zusätzlich sind die Abstimmungshefte an den Informationsstellen der Kreisverwaltung im Kreishaus Düren und Jülich erhältlich. Hierauf wird in der Abstimmungsbenachrichtigung ausdrücklich hingewiesen.

Auf dieser Seite findet Ihr unseren Beitrag und unsere Sicht auf die Umbenennung des Kreises Düren. Dies ist unser Beitrag zum Abstimmungsheft. Das komplette Heft könnt Ihr ab Ende Juli beim Kreis Düren herunterladen.