#KreisDürenBleibt

Was kostet die Umbenennung des Kreises Düren in Rurkreis Düren-Jülich?

Die Kostenschätzung des Landrats passt nicht!

Nach unseren Schätzungen werden die tatsächlichen Kosten der Umbenennung im mindestens 6-stelligen Bereich liegen:
„Der Landrat hat eine politische Kostenschätzung durchgeführt, die an der Wirklichkeit vorbei geht.“

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Einschätzung der Initiative

Die tatsächlichen Kosten werden im 6-stelligen Bereich liegen. Also mindestens 100.000 Euro. Der Landrat schätzt die Kosten auf 20.775 €. Hierzu merken wir an:

  • Die vom Landrat geschätzten Kosten beinhalten nur die rechtlich zwingend notwendigen Maßnahmen. Das ist unrealistisch. Nach einer Umbenennung des Landkreises würde man an vielen Stellen „Namensfehler“ entdecken und diese berichtigen - unabhängig davon, ob das gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht.
  • Es werden keine Personalkosten angesetzt, da kein neues Personal eingestellt wird. Dass die erhebliche Arbeitszeit der Verwaltungsmitarbeiter mit 0 € abgeschätzt wird, ist eine Beleidigung der Mitarbeiter und nicht realistisch. Auf diesem Weg werden auch Kosten für EDV, Büros, Fahrzeuge etc. nicht berücksichtigt.
  • Die Umbenennungskosten in den Konzerntöchtern des Kreises Düren werden mit 0 € geschätzt. Zu den Konzerntöchtern gehören beispielsweise der Rettungsdienst und die Arena Kreis Düren (GIS Kreis Düren). Es ist völlig unrealistisch anzunehmen, dass hier keine Umbenennung erfolgen wird. Auch wird man nicht „Jahrzehnte“ warten, bis Schilder oder Fahrzeuge ausgemustert werden. Auch hier würde die Umbenennung zeitnah erfolgen und erhebliche Kosten verursachen.
  • Für die Anpassung des Corporate Designs wurden 2.915 € veranschlagt. Dies wurde bereits im Jahr 2021 angepasst damals kostete es 37.000 €. Mitteilung des Landrats vom 02.02.2021 im Ratsinformationssystem des Kreises Düren

Antwort des Landrats

Sehr geehrter Herr Reiermann,

in einem offenen Brief fordern Sie die Kreisverwaltung auf eine präzise Kostenberechnung sowie eine Abschätzung der Personalkosten für die Umbenennung des Kreises Düren abzugeben.

Hierzu möchte ich Ihnen wie folgt antworten:

Wie von Ihnen angeführt, wurden in der damaligen Sitzungsvorlage die Kosten für die Umbenennung auf Grundlage einer durchgeführten Schätzung mit 25.000,- bis 35.000,- € beziffert. Nachdem durch den Kreistag der Beschluss zur Umbenennung des Kreises Düren mit breiter Mehrheit gefasst wurde, erfolgte durch alle betroffenen Ämter eine detaillierte Prüfung, welche Kosten durch rechtlich zwingend notwendige Umstellungen entstehen.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass sich die Kosten, wie Ihnen im Schreiben vom 12.01.2022 mitgeteilt, auf ungefähr 20.775 € belaufen. Wie mit vorgenannten Schreiben mitgeteilt setzen sich diese aus folgenden Positionen zusammen:

  • Schilder Verwaltungsgebäude und kreiseigene Schulen 5.580,00 €
  • Anpassung Corporate Design (Logo, Schriftzug, etc.) 2.915,00 €
  • Namensschilder Mitarbeiter, Zutrittskarten, Wegweiser, Türschilder 5.000,00 €
  • Siegel und Stempel 6.300,00 €
  • Störer (u.a. Aufkleber für Ortsschilder und Banner 980,00 €

Eine dezidiertere Auflistung und eine kleinteiligere Aufteilung ist mit einem erheblichen zusätzlichen Personal- und Arbeitsaufwand verbunden und würde im Ergebnis den gleichen Kostenrahmen aufzeigen. Im Übrigen verweise ich in diesem Zusammenhang auf den "Faktencheck zur Kreis-Umbenennung" in der Aachener Zeitung vom 18.05.2022.

In Bezug auf das Personal kann ich mitteilen, dass für die Änderungen keine neuen Mitarbeiter/-innen eingestellt werden. Vielmehr werden die Umstellungen im Rahmen des täglichen Geschäftsablaufs vorgenommen. Als Beispiel möchte ich hier die Kolleginnen/Kollegen der Kreisstraßenmeisterei erwähnen, die regelmäßig Ortsschilder warten und im Rahmen dessen die sog. Störer anbringen werden oder einen ohnehin notwendigen Austausch vornehmen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass nach meinem aktuellen Kenntnisstand bei den Gesellschaften des Kreises, Änderungen im Zuge der Umbenennung, die mit Kosten verbunden sind, in Gänze im Rahmen von Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen erfolgen werden, so dass keine zusätzlichen Kosten anfallen.

Mit freundlichem Gruß

(Wolfgang Spelthahn)

Offener Brief an den Landrat

Initiative fordert vom Landrat eine qualifizierten Kostenberechnung

In einem offenen Brief reagiert die Bürgerinitiative auf eine Presseveröffentlichung und fordert den Landrat auf genaue Angaben zu Kosten und Arbeitszeiten zu machen. Insbesondere sollen die Angaben dokumentiert werden.

Sehr geehrter Herr Spelthahn,

es ist an der Zeit, die grobe Kostenschätzung durch präzise Kostenberechnungen zu ersetzen.
Angesichts von Kosten für einen Bürgerentscheid in Höhe von 275.000 € können die Bürger jetzt genaue Informationen erwarten.

Seit Ende November wird im Kreis Düren über die geplante Umbenennung diskutiert. Im November hatten Sie die Kosten in der Sitzungsvorlage (Drs.Nr. 427/21) zwischen 25.000 und 35.000 € geschätzt. Im Anschluss an die Entscheidung hatte es lauten Protest in der Bevölkerung gegeben. Hieraufhin haben Sie Ihre Schätzung auf ca. 20.000 € berichtigt.

In einem Gespräch mit Herrn Smeyers und Herrn Rum am 20.12.2021 hatten Sie bereits versprochen, umgehend eine genaue Information zuzusenden.

Kostenschätzung vom Januar 2022

Nachdem wir am 07.01.2022 das Bürgerbegehren angemeldet hatten, wurden uns am 19.01.2022 folgende Zeilen übermittelt:

  • Schilder Verwaltungsgebäude und kreiseigene Schulen 5.580 €
  • Anpassung Corporate Design (Logo, Schriftzug, etc.) 2.915 €
  • Namensschilder Mitarbeiter, Zutrittskarten, Wegweiser, Türschilder 5.000 €
  • Siegel und Stempel 6.300 €
  • Störer (u.a. Aufkleber für Ortsschilder) und Banner 980 €

[ Original-Dokument ]

Das ergibt eine Summe von 20.775 €. Hier fehlte jede Dokumentation über die Zusammensetzung und Schätzgenauigkeit. Die meisten Fragen wirft Ihr Hinweis in dem Brief auf: „Die notwendigste Anpassung zur Umstellung auf den neuen Kreisnamen würde sukzessive erfolgen, vor allem im Rahmen von Neu- und Ersatzbeschaffung“. Sind die Kosten für diese Beschaffungen nun in Ihrer Aufstellung enthalten oder nicht? Wir interpretieren den Satz so, dass selbst notwendige Anschaffungen nicht in die Kostenberechnung aufgenommen wurden.
Damit wird ihre eigene Berechnung ad absurdum geführt.

Aufgrund eines Zeitungsberichts vom 18.05.2022 (AZ/AN, Lokalteil Düren) vermuten wir nun, dass Ihre Kostenschätzung ebenfalls keinerlei Ansätze für die Arbeitszeit enthält.

Alleine die Tatsache, dass Sie die Kosten auf gut 20.775 € schätzen und die Umbenennungs- Befürworter in Jülich dem Kreis Düren 30.000 € als Unterstützung für die Umbenennung offerieren, ist doch ein klares Indiz dafür, dass selbst Ihre Unterstützer an der Berechnung zweifeln.

Präzise und dokumentierte Kostenberechnung

Nun sollen im Juli und August diesen Jahres die Bürger über die Umbenennung entscheiden. Jetzt können alle Bürger des Kreises Düren eine präzise Informationen von der zuständigen Behörde erwarten.
Unserer Meinung nach beinhaltet eine gute Kostenberechnung:

  • Herunterbrechen der Kostenpositionen auf die zweite und dritte Ebene
    z.B. unterschiedliche Arten von Schilder aufschlüsseln
  • Ermittlung der Mengen
  • Bestimmung von Material- und Arbeitskosten
  • Dokumentation darüber, wie die Positionen geschätzt wurden
  • Aufführen aller Maßnahmen unabhängig von der Dringlichkeit
  • Erläutern, warum bestimmte Positionen nicht in die Kostenberechnung aufgenommen werden.

Kostenschätzung in der Sitzungsvorlage

Als Grundlage würde sich die Sitzungsvorlage vom 07.12.2021 anbieten. Hier wurden folgende Kostenpositionen aufgeführt:

  • Schilder der Verwaltungsgebäude und kreiseigenen Schulen
  • Namen der kreiseigenen Schulen
  • Anpassung des Kreislogos (Schriftzug)
  • Beschriftung Fuhrpark
  • Vorlagen und Vordrucke
  • Telefonbucheinträge
  • Siegel, einschließlich Klebe- und Prägesiegel sowie Plaketten
  • Stempel, Namensschilder Mitarbeiter, Zutrittskarten
  • Homepage, einschließlich E-Mail-Adressen
  • Social Media Accounts
  • Wegweiser und Türschilder
  • diverse Einrichtungsgegenstände mit dem Schriftzug "Kreis Düren" (z.B. Rednerpult)
  • Visitenkarten, Flyer, Leitbild
  • Banner /Roll-Up / Sponsorenwände
  • Präsente
  • Markenschutz
  • Anpassung rechtlicher Grundlagen (Hauptsatzung, Zuständigkeitsordnung)
  • Orts- und Willkommensschilder

[ Link ins Ratsinformationssystem ] Beispiele, was wir erwarten:

  • In der Position diverse Einrichtungsgegenstände sollten diese nach Art, Anzahl und Kosten pro Stück aufgeführt werden. Es sollte dokumentiert werden, wie die Kosten pro Stück geschätzt wurden. Also ob eine Preisliste oder ein konkretes Angebot zugrunde gelegt wurde.
  • Bei Orts- und Willkommensschildern sollte die Anzahl der jeweiligen Schilder benannt werden. Dann könnten Kosten für Aufkleber und Zeitaufwand pro Schild geschätzt werden.
  • Beim Markenschutz sollten neben den behördlichen Gebühren auch die Kosten für Rechtsanwälte und weitere Auslagen aufgeführt werden.
  • Soweit Register- und Grundbucheinträge durch die Umbenennung veralten, sollten die Kosten für die Aktualisierung ebenfalls aufgeführt werden.

Beteiligungen des Kreises Düren

Neben den Kosten, die in der Verwaltung selbst anfallen, sollten auch solche Kosten erfasst werden, die in Beteiligungen des Kreises Düren anfallen und durch eine geringere Gewinnabführung auf den Kreishaushalt durchschlagen. Unserer Meinung nach sind alle Unternehmen aufzuführen, die der Konzernübersicht des Kreises Düren aufgeführt sind:
[ Link ]
Mindestens sind die Kosten für die Umbenennung folgender Gesellschaften anzusetzen:

  • Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren mbH
  • Gesellschaft für Infrastrukturvermögen Kreis Düren mbH
  • Rettungsdienst Kreis Düren AöR
  • Kreis Düren Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
  • Sparkassenzweckverband Kreis Düren - Stadt Düren
  • Förderschulzweckverband im Kreis Düren
  • Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft für Stadt und Kreis Düren e.G.

Dort wo entweder der Kreis Düren selbst oder umzubenennende Gesellschaften an anderen Gesellschaften beteiligt sind, bitte ich auch die Kosten für die Aktualisierung der Gesellschafterdaten in den Tochtergesellschaften zu berücksichtigen. Damit sind vor allem die BTG und der RDKD gemeint. Dort, wo der Kreis selbst oder die Gesellschaften Grundbesitz haben, sind die Kosten der Grundbuchaktualisierungen anzusetzen.

Abschätzung Personalkosten

Bezüglich der Personalkosten sollten hier das entsprechende KGSt-Gutachten zugrunde gelegt werden. Leider ist das Dokument nicht öffentlich abrufbar.
[ Link ]
Ersatzweise kann folgendes Dokument des Bundes (BMI) herangezogen werden: „Verordnung zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen in der Allgemeinen Gebührenverordnung und der Besonderen Gebührenverordnung BMI“
[ Link ]
Hier liegen die Stundensätze zwischen 50,73 und 96,59 €. Die Kosten in der Kommunalverwaltung dürften mit denen in der Verwaltung des Bundes vergleichbar sein.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns die Kostenberechnung bis zum 20. Juni übermitteln würden.
Mit freundlichen Grüßen
Pierre Smeyers und Frank Reiermann